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Versicherungsleistung für einen gestohlenen Pkw

Ein an einer Anwaltssozietät beteiligter Rechtsanwalt verpflichtete sich vertraglich dieser seinen Pkw entgeltlich zu überlassen. Die Sozietät erfasste das Fahrzeug bei der Ermittlung ihrer Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Sonderbetriebsvermögen des Rechtsanwalts. Das im Oktober 2000 angeschaffte Fahrzeug wurde im März 2001 aus dessen Privatgarage entwendet; zu diesem Zeitpunkt hatte es einen Buchwert von 113 147,13 DM. Die Kaskoversicherung für das Fahrzeug er-stattete einen Betrag i. H. von 144 010,35 DM. Diese Ersatzleistung ist in voller Höhe Betriebseinnahme, da sie betrieblich veranlasst ist. Sie ist nicht nach dem Verhältnis zwischen betrieblicher und privater Nutzung in Betriebseinnahmen einerseits und Privateinnahmen andererseits aufzuteilen. (Bundesfinanzhof)

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