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Versicherungsunternehmen: Schadensrückstellungen

Versicherungsunternehmen können Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen. Die Anwendbarkeit dieser Pauschalregelung war bislang zeitlich begrenzt auf Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 2009 enden. Sie kann nun für Wirtschaftsjahre beansprucht werden, die vor dem 1.1.2014 enden. (Finanzverwaltung)

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