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Vom Vorbehaltsnießbraucher bezahlte Reparaturen

Ein Landwirt hatte seinen Betrieb seinem Sohn übertragen, sich jedoch einen zeitlich befristeten Nießbrauch vorbehalten, aufgrund dessen er den Betrieb zunächst weiter bewirtschaftete. Im Zusammenhang mit der Betriebsübergabe hatte er mit seinem Sohn vereinbart, dass er das stark reparaturbedürftige Melkerhaus instand zu setzen hatte. Gegenüber dem Sohn verzichtete er auf einen Kostenersatzanspruch. Das Finanzamt wollte die Kosten nicht beim Vater als Betriebsausgaben anerkennen. Da er auf jegliche Ersatzansprüche gegenüber seinem Sohn verzichtet habe, habe er diesem in Form der Kosten ein nicht absetzbares Geschenk gemacht. Der Bundesfinanzhof erkannte die Kosten der Reparaturen als Betriebsausgaben an. Entscheidend war, dass der Vater sich zu den Reparaturen verpflichtet, auf einen Kostenersatzanspruch verzichtet hatte und er den Hof zunächst weiterhin bewirtschaftete. Eine derartige Vereinbarung unter Angehörigen sei anzuerkennen. Die Gestaltung hatte zwar zur Folge, dass der Wert der Erhaltungsmaßnahmen größtenteils dem Sohn zustatten kam, da das Nießbrauchsrecht nach den Vereinbarungen bald fortfallen sollte. Dafür hätte der Sohn jedoch etwaige auf ihn übergehende Wertsteigerungen zu versteuern gehabt, z.B. im Falle einer späteren Veräußerung des Betriebes.

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