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Vorsteuervergütung in der EU - Neuer Termin

Unternehmer können sich die Umsatzsteuer, die sie für Leistungen und Lieferungen im Ausland entrichtet haben, erstatten lassen. Das Vergütungsverfahren ist innerhalb der EU für Anträge, die nach dem 31.12.2009 gestellt werden, neu geregelt worden. Anträge sind in elektronischer Form nun an ein in Deutschland zentral zuständiges Amt zu stellen. Neuer Stichtag ist der 30.09. des Folgejahres (bisheriger Termin: 30.06.).

Hinweis: Die Vorsteuervergütung in Drittstaaten richtet sich ausschließlich nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates. Es gelten hier in der Regel andere Antragsfristen (z.B. in der Schweiz der 30.06. des Folgejahres).

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