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Wahl von Deputatware führt nicht zu Sachlohn

Einem Arbeitnehmer wurde das Recht eingeräumt, anstatt der Auszahlung von Weihnachtsgeld Deputatware zu wählen. Entscheidet er sich für die Deputatware, verfügt er damit über seinen fälligen Barlohnanspruch. Er verwendet den ihm geschuldeten Barlohn für den Erwerb der Ware. Die Ausübung des Wahlrechts führt nicht dazu, dass der Arbeitnehmer statt eines Anspruchs auf Barlohn nun einen Anspruch auf Sachlohn hat, für den ihm ggf. ein Rabattfreibetrag zustehen würde. (Bundesfinanzhof)

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