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Zum Weiterverkauf erworbener Bodenschatz ist kein Betriebsvermögen

Kauft ein Landwirt ein Grundstück mit einem Bodenschatz (z.B. einem Sand- oder Kiesvorkom- men) in der Absicht, es einem Abbauunternehmen zu verpachten, kann der Bodenschatz nicht dem Betriebsvermögen des Landwirts zugeordnet werden. Er bildet notwendiges Privatvermögen, hat der Bundesfinanzhof in einer neuen Entscheidung festgestellt. Im Streitfall hatte dies für den Landwirt eine nachteilige Folge. Das Kiesvorkommen wurde von drei Kiesabbauunternehmen, de- nen er es zum Abbau angeboten hatte, nicht erworben, weil sie es für zum Abbau als ungeeignet hielten. Bei Zugehörigkeit des Vorkommens zum Betriebsvermögen hätte dies eine Teilwertab- schreibung ermöglicht. Im Privatvermögen ist ein solche jedoch nicht möglich.

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